Zukunft des Investitionsrechts ohne Sonderklagerechte für Konzerne

Diskussionspapier der BAGen Europa, Globale Entwicklung, Wirtschaft und Finanzen

 

Einleitung 

Mit den Handelsabkommen mit den USA (TTIP) und Kanada (CETA) sind die Sonderklagerechte für Konzerne (Investor State Dispute Settlement – ISDS) in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt, weil diese nun auch verstärkt in der OECD Welt zur realen Gefahr werden. Doch weltweit leiden Gesellschaften insbesondere in Entwicklungsländern schon länger unter diesen außergerichtlichen Klagemechanismen, die Teil von zahlreichen bilateralen Investitionsschutzabkommen sind. Dieses Papier analysiert die mit ISDS verbundenen Probleme und zeigt, dass es verschiedene Alternativen zu ISDS gibt. 

 

Die Verletzung demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze kann nicht akzeptiert werden 

ISDS erlaubt ausländischen Konzernen, ihren Gaststaat vor internationalen Schiedsgerichten zu verklagen, wenn Gewinnerwartungen geschmälert werden. ISDS verletzt dabei fundamentale Grundsätze unseres Demokratieverständnisses, vor allem von Rechtsstaatsprinzipien. Dass es sich bei ISDS grundsätzlich um nichts „Neues“ handelt, sondern ein System, dass bereits Teil vieler Handels- und Investitionsabkommen ist, macht die Sache nicht besser, sondern zeigt umso dringlicher den Handlungsbedarf. 

Hauptpfeiler des Rechtsstaatsprinzips sind die Neutralität und Unabhängigkeit von Gerichten bzw. RichterInnen. Schiedsgerichte werden im Gegensatz zu ständigen nationalen Gerichten jeweils „ad-hoc“ aus drei AnwältInnen gebildet, die von den Vertragsparteien selbst bestimmt werden und die aus einem kleinen elitären Zirkel weniger Kanzleien stammen. Diesem Verfahren lastet der Verdacht an, dass dieser Kreis von AnwältInnen ein eigenes Interesse an einer großen Anzahl von Schiedsgerichtsverfahren hat, da sich ihr Gewinn dadurch erhöht. Denn diese Kanzleien und AnwältInnen arbeiten nicht nur als Richter sondern auch beratend als AnwältInnen in ISDS-Verfahren. Dabei ist ein eigener Markt entstanden, der enorme Umsätze durch Schadensersatzzahlungen von Staaten macht. Demzufolge sind weder RichterInnen noch AnwältInnen im ISDS-System unabhängig und neutral. 

Unser Rechtsstaatssystem gewährleistet aus gutem Grund öffentliche und transparente Verfahren, die die Unabhängigkeit des Gerichts verfassungsrechtlich und einfachgesetzlich absichern (Art. 20 Abs. 3 GG, Art 97 Abs. 1 GG, Befangenheitsantrag § 42 ZPO – um nur einige Beispiele zu nennen) und die Möglichkeit bieten, Entscheidungen durch ein Berufungsverfahren überprüfen zu lassen. Diese rechtsstaatlichen Mindestanforderungen erfüllen Investor-Staat-Klagen regelmäßig nicht. 

Investor-Staat-Klagen stehen, wie der Namen bereits deutlich macht, nur InvestorInnen offen, nur sie können eine Klage initiieren. Darüber hinaus können auch nur ausländische InvestorInnen gegen einen Staat klagen, inländischen Unternehmen stehen dagegen nur die staatlichen Gerichte zur Verfügung. Dies schafft falsche Anreize dafür, den Firmensitz zum Schein ins Ausland zu verlagern, um normale staatliche Klagewege zu umgehen. Durch vage Formulierungen wie „indirekte Enteignung“ oder „faire und gerechte Behandlung“ lässt sich de facto jeglicher regulatorischer Eingriff z.B. zum Schutz der Umwelt oder für soziale Belange für einen Klagegrund missbrauchen. 

Dieses System mag aufgrund tatsächlicher willkürlicher Enteignungen einmal eine Berechtigung gehabt haben. Der sprunghafte Anstieg an Klagen in den letzten Jahren, die Entwicklung einer teuren, auf Investor-Staat-Klagen spezialisierten Anwaltselite, sowie einflussreiche und global agierende Unternehmen, die die Dienste dieser AnwältInnen in Anspruch nehmen, zeigen, dass das ISDS-System jede Legitimation verloren hat. Somit sind es nicht mehr die Unternehmen, die vor willkürlichem Staatshandeln, sondern Staaten, die vor Eingriffen in ihre Souveränitätsrechte und demokratischen Handlungsspielräume geschützt werden müssen. 

ISDS verursacht zudem enorme Prozesskosten, durchschnittlich kostet ein Verfahren 6,5 Millionen Euro, hinzukommen sehr hohe Schadensersatzforderungen, mehrstellige Millionenbeträge sind keine Seltenheit. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Kosten des Verfahrens unabhängig vom Ausgang der/die SteuerzahlerIn zu tragen hat, denn die Prozesskosten trägt jede Partei selbst. 

Bereits die Androhung von Unternehmen und Wirtschaftslobbyisten gegen ein geplantes Gesetz zu klagen, kann dazu führen, dass Gesetzgebungsverfahren nicht weiterverfolgt folgt werden (sog. chilling effect). So entschied beispielsweise Neuseeland neue Gesetze für strengere Verpackungsvorschriften für Zigarettenschachteln so lange zu verschieben, bis die Klage von Philip Morris gegen Australien zum selben Thema entschieden ist. Die Umweltschutzstandards des Kohlekraftwerks Moorburg wurden aufgrund einer Klage von Vattenfall gesenkt. Ein solches Druckmittel steht dagegen „normalen“ Interessensvertretungen wie Verbänden, NGOs und Bürgerinitiativen überhaupt nicht zur Verfügung. Auch die Staaten selbst haben keine Möglichkeit das klagende Unternehmen für mögliche eigene Verstöße, beispielsweise anhand einer Widerklage, zur Rechenschaft zu ziehen. 

Darüber hinaus besteht ein massives Ungleichgewicht zwischen Nord und Süd. Zwar werden mittlerweile auch Industriestaaten wie Deutschland vor Schiedsgerichten für genuin politische Entscheidungen wie dem Atomausstieg (Vattenfall/Deutschland) verklagt. Die Mehrheit dieser Art von Klagen wird jedoch von Unternehmen aus Industriestaaten gegen Länder des globalen Südens geführt. Seit dem Beginn der Finanzkrise 2008 rücken aber auch immer mehr krisengeschüttelte europäische Länder wie Griechenland oder Spanien in den Fokus der KlägerInnen. Gerade an diesen Beispielen zeigt sich, wie sehr das ISDS-System zunehmend der Sozialisierung hochspekulativer unternehmerischer Risiken dient. 

Die von der EU-Kommission angestrebten Reformen des ISDS-Systems reichen nicht aus, um die beschriebenen Probleme zu lösen. Die Vorschläge, wie die Herstellung von mehr Transparenz, einem Verhaltenskodex für SchiedsrichterInnen oder die Schaffung von Berufungsverfahren, stellen das System an sich nicht in Frage – Klagen vor privaten Schiedsgerichten gegen politische Entscheidungen im öffentlichen Interesse werden weiter möglich sein. Es bleibt dabei, dass InvestorInnenenrechte exklusiven Schutz genießen und in einem teuren außergerichtlichen Verfahren durchgesetzt werden können. 

Für einen solchen übermäßigen Schutz ausländischer InvestorInnen auf Kosten demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien, auf Kosten, die von den Gesellschaften zu tragen sind, gibt es keine Rechtfertigung. 


ISDS abschaffen 

Da die Nachteile die Vorteile bei weitem überwiegen, lehnen wir die Einbeziehung von ISDS in zukünftige Investitionsabkommen ab. Dies gilt sowohl für Abkommen zwischen Staaten, die rechtstaatlichen Anforderungen genügen, als auch für Abkommen mit Staaten, deren Rechtssystem verbessert werden muss. Wir fordern außerdem eine Überprüfung bestehender Handels- und Investitionsschutzabkommen. Zahlreiche Staaten wie Australien oder Südafrika haben bereits eine Reform ihrer Investitionspolitik eingeleitet und kehren sich von ISDS ab. 

Empirisch ist nicht belegt, dass Investitionsschutzabkommen Direktinvestitionen anziehen, oft sind ganz andere Faktoren ausschlaggebend. Brasilien beispielsweise besitzt kein einziges Investitionsschutzabkommen und leidet ganz und gar nicht an Mangel von ausländischen Investitionen. Außerdem sind ausländische Direktinvestitionen nicht per se gut für Entwicklungsländer. Das gilt etwa im Rohstoffbereich, wo wenig Wertschöpfung für die Gesellschaften vor Ort entsteht, eine kleine Elite profitiert, während die Entwicklung der Staaten davon vollkommen unberührt bleibt. Außerdem kann es Schutz von InvestorInnen auch ohne ISDS geben. 


Alternativen zu ISDS 

Durch Stärkung der Maßnahmen zur Konfliktprävention und Mediation können potenzielle Konflikte eingedämmt und gelöst werden, bevor es zur Eskalation kommt. Beide Seiten – Staat und InvestorIn - sparen viel Zeit und Geld. Beispiele sind institutionalisierte Dialoge zwischen InvestorInnen und staatlichen Stellen oder ein InvestorIn-Ombudsmann. 

In zahlreichen Abkommen besteht die Möglichkeit von state to state Klagen, wenn wirklich schwerwiegende Fälle von Verletzung der Rechte von InvestorInnen vorliegen. 

Unternehmen können sich bei privaten Versicherungen gegen Risiken absichern. 

Staatliche Bürgschaften können eine Möglichkeit sein, die Investitionen von Unternehmen in „risikoreichen“ Ländern abzusichern. Diese Bürgschaften dürfen allerdings nur anhand klarer ökologischer, sozialer und entwicklungspolitischer Kriterien vergeben werden. Eine weitere Option ist die Reform und Stärkung der Multilateral Investment Gurantee Agency (MIGA). Sie kann als multilaterale Agentur, mit einem klaren Entwicklungsauftrag und unter strikten ökologischen Kriterien, zur Absicherung von politischen Risiken einen wichtigen Beitrag zum Investitionsschutz leisten. Alternative Investitionsschutzabkommen, die ökologische und soziale Rahmenbedingungen von Investitionen in den Mittelpunkt stellen, sollten weiter entwickelt werden. Ein Beispiel ist der UNCTAD-Vorschlag “Investment Policy Framework for Sustainable Development”. 


Ein internationales Investitionsgericht schaffen 

Als mittelfristige Alternative setzen wir uns für ein öffentliches und unabhängiges internationales Investitionsgericht ein, das an die Stelle bisheriger Schlichtungsmechanismen tritt. Dieses neue Gericht soll dafür sorgen, dass die Regulierungsinteressen von Staaten gewährleistet werden. Wir erkennen an, dass ausländische Direktinvestitionen unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Verbesserung der Lebensumstände in den Zielländern beitragen können. Mit einem neuen internationalen Gericht können die berechtigten Interessen von Investitionen in einem rechtstaatlichen Verfahren geschützt werden. Zudem sollen aber auch die Unternehmen für Verletzungen von Menschenrechten sowie Sozial- und Umwelt- und menschenrechtliche Standards vor diesem neuen Gericht haftbar gemacht werden. Dies beinhaltet konkret: 

  • Menschenrechte sowie Umwelt- und Sozialstandards müssen dabei so verankert werden, dass sie Staaten eine umfassende Regulierung dieser Bereiche erlauben. 
  • Eine Bevorteilung von ausländischen InvestorInnen gegenüber inländischen Unternehmen ohne Klagemöglichkeit muss dabei ausgeschlossen werden. 
  • Neben Investorenrechten müssen auch Investorenpflichten in den Zuständigkeitsbereich dieses Gerichts fallen. Dadurch könnten bislang vorhandene nicht-bindende völkerrechtliche Pflichten von Unternehmen aus dem UN Global Compact endlich bindend werden. Staaten, Einzelpersonen oder Gruppen müssen diese Pflichten gegenüber Unternehmen unter den gleichen Voraussetzungen einklagen können, wie es Unternehmen gegenüber Staaten können. 
  • Vor dem Gang zum internationalen Investitionsgericht muss der nationale Klageweg ausgeschöpft sein und allen Streitparteien muss die Möglichkeit einer Berufungsverhandlung eingeräumt werden. 
  • Offensichtlich unbegründete Klagen müssen umgehend abgewiesen werden können. Die unterlegende Partei sollte die Streitkosten tragen. 
  • Die Berufung auf niedrigere Standards aus anderen Abkommen (sog. Importation of standards) muss ausgeschlossen werden. 
  • Die Berufung und die Unabhängigkeit der RichterInnen sollte entsprechend anderer öffentlicher internationaler Gerichte geregelt werden. 
  • Im neu zu schaffenden Investitionsgericht soll mindestens die Hälfte aller Beschäftigten weiblich sein. Diese Quote soll auch für die vergebenen Fälle gelten. 
  • Die Verfahren müssen transparenter und öffentlich sein. Es besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, Zugang zu allen relevanten Informationen des jeweiligen Streitfalles zu erhalten. Dazu gehören die Höhe der Schadensersatzforderungen, der Verhandlungsstand, die beteiligten RichterInnen und die Klageschrift. 
  • Die Höhe der Schadenersatzleistungen muss begrenzt werden und sich an der Wirtschaftskraft des beklagten Staates orientieren. 

 

Besonderer Dank gilt den Mitgliedern der Schreibgruppe: Jennifer Bartelt, Marcel Duda, Rosa Öktem, Torben Wöckner, Carlino Anthpöhler, Frederik Landshöft und Anna Cavazzini 

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Es geht um mehr als um Köpfe

 

Diskussionspapier zur Europäisierung der grünen Parteipolitik

 

Ohne Zweifel, es waren im Mai historische EU-Wahlen, die schon jetzt das Machtverhältnis zwischen Rat und Europäischem Parlament verändert haben. Doch nicht nur im innerinstitutionellen Verhältnis haben diese Wahlen Spuren hinterlassen. Auch innerhalb der europäischen Parteienlandschaft hat sich etwas verändert. Es geht hier jedoch nicht um das Erstarken von rechts- und linksradikalen Kräften, Populisten und Eurokritiker, sondern mehr um das Binnenverhältnis innerhalb der wichtigsten europäischen Parteienfamilien.

Die vergangene Legislatur wurde nicht nur durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und der Suche nach passenden Antworten darauf geprägt, sondern sie zeigte – trotz des gerade erst in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon und seiner neuen Kompetenzzuweisungen – auch die Grenzen bisheriger Diskussions- und Entscheidungsprozesse in der Europäischen Union. Bestes Beispiel: Wer besitzt eigentlich wirklich die Legitimität über Rettungspakete und an sie geknüpfte Bedingungen zu entscheiden? Das nationale Parlament eines Landes, das als Bürge auftritt? Das Nehmerland? Das Europäische Parlament oder Rat und Kommission oder am Ende alle zusammen? Dies sind aber eben nicht nur institutionelle Fragen, sondern sie berühren auch zutiefst die Arbeit innerhalb der europäischen Parteienfamilien und ihrer nationalen Mitgliedsparteien. Es gibt nicht wenige, auch bei den Grünen, die dies gerne verschweigen.

An dieser Stelle lohnt ein Blick zurück: Es ist gerade einmal zwei Jahre her, dass ein Sonder-Länderrat über das grüne Abstimmungsverhalten über den Fiskalpakt im Bundestag und Bundesrat vor allem auch von der Mehrzahl grüner Europaabgeordneten aus Deutschland initiiert wurde. "Europa" hatte mehrheitlich eine andere Position als die Mehrheit der grünen EntscheiderInnen in "Berlin" oder die grünen Landesregierungen. Der Ausgang ist bekannt: Die damalige, bundespolitische Fraktions- und Parteiführung schlitterte nach einer außerordentlich hart geführten Debatte nur ganz knapp an einer schmerzhaften Niederlage vorbei. Und innerhalb der Europäischen Grünen Partei (EGP) wurde das Thema erst wirklich diskutiert als sich die nationalen Mitgliedsparteien schon positioniert hatten.

Und wie war das noch mal mit den "Green Primaries" zur Findung der grünen EU- SpitzenkandidatInnen? Über Monate hinweg wurde diese Idee und das Prozedere von der Europäischen Grünen Partei entwickelt, in unterschiedlichsten offiziellen und inoffiziellen Runden diskutiert und beschlossen. Und dann wurde plötzlich doch von nicht wenigen grünen Bundes- und LandespolitikerInnen so getan, als seien die "Green Primaries" über Nacht vom Himmel gefallen und ihnen von "Brüssel" aufgezwungen worden. Übrigens kein rein deutsches Phänomen, wenn man sich bspw. den last Minute Ausstieg der österreichischen Grünen anschaut oder manche Diskussion dazu in der Grünen Europafraktion. Die Rolle bzw. Nicht-Rolle der EGP wird dabei mehr als deutlich.

Aber die SpitzenkandidatInnen der europäischen Parteien sollen eine rein grüne Angelegenheit gewesen sein? Falsch! So hatte gerade die deutsche Kanzlerin, die sich doch in der EU angeblich immer durchsetzt, gleich eine dreifache Niederlage erlitten: Erst hatte sie alles getan gegen die Idee von EU-SpitzenkandidatInnen.

Nachdem sie es nicht verhindern konnte, hat sie innerhalb der europäischen Konservativen (EVP) alles getan, um Jean-Claude Juncker zu verhindern. Und nachdem sie auch hier kläglich den Rückzug vor dem entscheidenden EVP-Parteitag antreten musste, weil sie keine Mehrheit für ihre Position sah, versuchte sie es ein letztes Mal, als sie zwei Tage nach der Europawahl Jean-Claude Juncker gemeinsam mit anderen Ratskollegen kalt stellen wollte. Sie scheiterte dabei immer an einer Mehrheitsmeinung innerhalb ihrer europäischen Volkspartei und nicht viel anders war es auch bei den Grünen.

Neben dem Vorstand der Europäischen Grünen Partei, haben auch Vertreter der Vorstände der nationalen grünen Parteien, der europäische Grüne Parteitag (EGP-Council) als auch die große Mehrheit der nationalen Parteien durch Beschlüsse ihren Segen für die Primaries und die Idee der EU-SpitzenkandidatInnen gegeben.

Sowohl im Falle der EVP als auch bei den Grünen haben also demokratische Mehrheiten Beschlüsse gefasst. Und sowohl bei den Konservativen als auch bei den Grünen hatten jeweils politische Schwergewichte keine Kraft dies zu verhindern oder haben es schlicht verpennt, weil sie im Alltag die eigene Partei zwar jeweils gerne als DIE Europapartei feiern, aber ihnen die europäische Mutterpartei im Alltag ziemlich fern, wenn nicht gar egal ist. Warum gerade bei den deutschen Grünen dann grüne FunktionsträgerInnen Journalisten die Munition geliefert haben, mit denen diese die "Green Primaries" und die Idee der EU-SpitzenkandidatInnen pauschal unter Beschuss nahmen, wird ein Rätsel dialektischer Wahlkampfführung bleiben. Aber sie müssen es mit sich selber ausmachen, denn es ist Schnee von gestern.

Die entscheidenden Zukunftsfragen lauten: Wollen wir so weitermachen oder sollten wir nicht besser daraus lernen? Oder zugespitzter: Wann fangen wir an, die sich verschiebenden Machtverhältnisse zwischen der EU- und der Bundesebene auch innerparteilich ernst zu nehmen? Was ist die strukturelle, parteipolitische grüne Antwort auf eine EU, die trotz aller Unkenrufe und Attacken in den vergangenen Jahren einen Kompetenzzuwachs erfahren hat? Und welche stärkeren Rollen sollen zukünftig die grüne Europafraktion und die Europäische Grüne Partei spielen? Und warum tun wir Grüne uns so schwer damit, wo wir doch zu recht bei vielen politischen EU-Entscheidungsprozessen die Brüsseler Ebene stärken wollen?

Das Problem wird sich nicht einfach damit lösen lassen, dass grüne EuropapolitikerInnen nun mehr Raum in der politischen und medialen Debatte in Berlin bekommen oder bei allen Sitzungen auch noch fünf Minuten Rederecht erhalten, sondern nur durch eine strukturelle und mentale Reform. Denn bei allem Verbesserungsbedarf muss auch festgehalten werden, dass in der fachpolitischen Tagesarbeit als auch in vielen grünen Gremien wie dem Parteirat oder der FraktionsvorsitzendInnenkonferenz VertreterInnen der europäischen Ebene die Zusammenarbeit gar nicht so schlecht funktioniert. Es wird aber auch niemand Seriöses ernsthaft bezweifeln, dass es noch erheblichen Verbesserungsbedarf gibt und vor allem neben der fachpolitischen Zusammenarbeit nun auch die innerparteiliche Machtfrage in den Vordergrund rückt.

Was darf, soll oder kann die EGP in Zukunft entscheiden? Wie sollte eigentlich ein Diskussions- und Entscheidungsprozess zwischen EGP, Grüner EP-Fraktion sowie Mitgliedsparteien und nationalen Fraktionen aussehen, wenn es um vergleichbare Fragen wie jenen des Fiskalpakts oder eben jene von grünen EU-SpitzenkandidatInnen geht? Wie erreichen wir eine wirklich strategische Zusammenarbeit zwischen den Spitzen in "Brüssel" und "Berlin"?

Es war daher ein richtiger Schritt des Bundesvorstandes, diese Frage auch als eine Aufgabe der vor einigen Monaten eingesetzten Strukturkommission mitzugeben, auch wenn dies nur ein erster sein kann.

Mit unseren Skizzen wollen wir einen Stein ins Wasser werfen, auf dass er Kreise zieht und zu Diskussionen anregt. Wir erwarten nicht, dass alle alles bedingungslos unterschreiben, aber jede und jeder muss sich bei etwaiger Kritik an einer Frage messen lassen: Wie ernst wollen wir die weitere Demokratisierung der Europäischen Union am eigenen (Partei-)Leibe vorleben ohne unsere Glaubwürdigkeit zu verlieren, wenn wir der europäischer Ebene im Gesetzgebungs- und Entscheidungsprozess an vielen Stellen deutlich mehr Kompetenzen übertragen wollen:

1. Europapolitische Vorausschau und Koordination

Für viele Verbände, Lobbygruppen und öffentliche Institutionen gehören europapolitische Vorausschauen längst zum Alltag. Gerade auf EU-Ebene lässt sich das politische Jahr gut vorplanen durch ritualisierte Jahresabläufe, durch die langwierigen Konsultations- und Entscheidungsprozesse. Auch auf den fachpolitischen Ebenen finden diese Vorausschauen oftmals bereits statt. Was bisher jedoch fehlt sind entsprechende Pendants auf VorsitzendInnenebene. Warum beispielsweise gibt es bis heute keine gemeinsamen Klausuren der VorsitzendInnen von grüner Europafraktion, EGP, grüner Bundestagsfraktion und Bundesvorstand, bei der systematisch ein Ausblick auf die kommenden Monate geworfen und gemeinsame Schwerpunkte gesetzt werden oder auch Konflikte frühzeitig identifiziert und strategisch angegangen werden können? Würde man dies als ein separates Treffen an die ritualisierten Vorstandsklausuren der nationalen Partei- und Fraktionsebene anhängen, dann würde sich der Aufwand in Grenzen halten und es gäbe erstmals eine strategische, vorausschauende Diskussion auf Augenhöhe zwischen den Keyplayern auf nationaler und EU- Ebene.

Warum sind die SprecherInnen der deutschen Delegation der Grünen Abgeordneten im EP nicht in die sogenannten "G-Kamin Runden" von Bundes- und Landesebene eingebunden? Vieles was dort über Bundesratsinitiativen besprochen wird, basiert auf EU-Vorgaben.

2. Kampagnenarbeit

Die gemeinsame Europawahlkampagne der EGP und ihrer Mitgliedsparteien hat gezeigt, dass eine engere Kampagnenarbeit und Öffentlichkeitsarbeit möglich ist, wenn die Kampagne aus flexiblen und modifizierbaren Elementen in einem Baukastenprinzip besteht, wenn sie mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vorbereitet wird und vor allem starke webbasierte Elemente beinhaltet. Auf den positiven Erfahrungen und Fehlschlägen sollte nun aufgesetzt werden und pro Jahr mindestens eine gemeinsame Kampagne bzw. ein Schwerpunkt von EGP und Mitgliedsparteien entwickelt werden. Diese sollte möglichst auch formal von europäischer und nationaler Ebene beschlossen werden, damit die nationalen Mitgliedsparteien sich stärker verpflichtet fühlen ihre Teilnahme auch aktive Taten folgen zu lassen.

Ohne den Verantwortlichen vorgreifen zu wollen, könnte sich als ein mögliches erstes Thema eine europaweit koordinierte Kampagnenarbeit zur UN- Klimakonferenz im Herbst 2015 in Paris eignen. Auch bei TTIP oder der Diskussion um einen verbesserten europäischen Datenschutz gäbe es Anknüpfungspunkte.

3. Zusammenarbeit mit anderen nationalen Parteien

Wir wollen kein grünes Europa der unterschiedlichen Geschwindigkeiten und doch sollten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN prüfen, inwieweit mit anderen EGP- Mitgliedsparteien beispielhaft die bi- oder trinationale Zusammenarbeit verstärkt werden kann.

Die deutsch-französischen Konsultationen oder die in diesem Jahr zum zweiten Mal veranstaltete Bodenseekonferenz sind gelungene erste Beispiele, und doch reichen jährliche Treffen auf höchster Ebene nicht aus, um wirklich den Anspruch transnationaler Politik erheben zu können.

Es muss vielmehr darum gehen, auch die zweite und dritte Reihe und auch die ReferentInnenebene stärker zu vernetzen und die gegenseitigen Hemmungen abzubauen auch einmal in Brüssel, Paris oder Wien die/den grünen KollegIn anzurufen. Es muss bei dieser Vernetzung aber auch darum gehen, sich nicht einfach einmal nur zu treffen und Europa (und sich selber) zu feiern, sondern sich konkreten tagespolitischen Einzelfragen gemeinsam zu stellen und zu versuchen zu gemeinsamen Positionen zu kommen.

Zum Einen könnte dies über Praktikawochen bei anderen Mitgliedsparteien geschehen, bei der politische EntscheiderInnen oder auch MitarbeiterInnen einmal einen Einblick in die Arbeitsweise und politische Kultur anderer grüner Parteien und Fraktionen auf nationaler und EU-Ebene hautnah kennen zu lernen. Zum Anderen sollten auf Bundes- und Landesebene EU-Zuständigkeiten zwischen Partei und Vorstandsmitgliedern/MitarbeiterInnen in schriftlichen Projektveranwortlichkeiten definiert werden, die eine konkrete Zuständigkeit festschreiben und gleichzeitig auch garantieren, dass dem Vorstandsmitglied oder dem/der MitarbeiterIn dafür auch zeitliche Budgets garantiert werden, die nicht durch andere Tätigkeiten in Frage gestellt werden. Kein einfaches Unterfangen, aber genau hier entscheidet sich eben dann, wie ernst man es denn nun mit dem Anspruch DIE Europapartei zu sein nimmt.

4. Stärkung der Europa- und Bundeskompetenz

Wer viel über Europa redet, der sollte auch mehr über die Entscheidungskompetenzen und Debattenprozesse und Funktionsweise der EU wissen. Noch immer herrschen jedoch viel zu oft die Prinzipien Zufall und "Learning by Doing", wenn politische EntscheidungsträgerInnen oder MitarbeiterInnen auf Bundes- oder Landesebene EU-Debatten bewerten und kommentieren sollen. So ist es mehr als einmal passiert, dass grüne Gliederungen in Deutschland Entscheidungen des Europäischen Parlaments per Pressearbeit kommentiert haben, obwohl die entsprechende Abstimmung kurzfristig verschoben worden war oder man ordnete Verlautbarungen aus "Brüssel" in ihrer Relevanz völlig falsch ein.

Es wäre daher wünschenswert, wenn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Fortbildungsprogramm etablieren würden, das die europapolitische Kompetenz auf politischer und Arbeitsebene erhöhen würde. Letztlich wären die Kosten dafür überschaubar und könnte mit GreenCampus als erfahrener, grüner Weiterbildungsakademie sicherlich ein entsprechendes Programm aufgebaut werden. Zudem gibt es beispielsweise auch in der BAG Europa viele Aktive, die aus privaten oder beruflichen Gründen über große europapolitische Kompetenz verfügen und diese gerne teilen.

Analog könnte solch eine Fortbildung auch für politische EntscheidungsträgerInnen und MitarbeiterInnen von europäischer Ebene sinnvoll sein. Wer beispielsweise nie im politischen Berlin gearbeitet hat, der/die ahnt oftmals nur, wie Politik auf Bundesebene tatsächlich funktioniert.

5. Die Rolle der Europäischen Grünen Partei

Die EGP ist nicht mehr dieselbe Partei, die sie am Tag ihrer Gründung im Februar 2004 war. Alleine die gestiegene finanzielle (und damit auch personelle) Ausstattung haben ihr Selbstbewusstsein gestärkt, auch wenn sie vorläufig der "arme Verwandte" der Europafraktion bleiben wird. Aber ist dies auf nationaler Ebene anders? Gerade deswegen sollte die europäische Ebene aber auch daraus lernen und noch enger miteinander kooperieren und Rollenteilungen vornehmen.

Dazu gehört auch eine neue Ernsthaftigkeit gegenüber den Council Meetings der EGP und ihrer Beschlüsse. Es wäre wünschenswert, wenn zukünftig für alle grünen EU-AbgeordnetInnen diese Tagungen eine Art freiwilliger Pflichttermin würden, an denen sie ihr Wissen einbringen und die Debatte und Positionen mitbestimmen. Gleiches gilt auch für manche EGP-Mitgliedspartei und die RepräsentantInnen mancher nationalen, grünen Fraktion, bei denen man den Eindruck gewinnen kann, dass die DelegiertInnennominierung mehr als Incentive- Programm verstanden wird.

Umgekehrt bedarf es einer weiteren Politisierung der Council Meetings. Viel hat sich bereits im Programmablauf zum Positiven getan und doch würden wir uns noch mehr Mut zu politischer Plenumsdebatte und neuer Diskussionsformate wünschen statt so mancher Talkrunde, bei der drei Grüne und ein Gast wieder einmal auf großer Bühne um dieselben Metathemen kreisen.

Das wird zwangsläufig auch mehr Konflikte hervorrufen, gerade zwischen den "größeren" und den "kleineren" Mitgliedsparteien, jenen die über Regierungserfahrung verfügen oder gerade gar regieren und jenen, die diesen Lernprozess noch vor sich haben oder ihn bewusst nicht wollen. Aber das gehört zu Europa nun einmal dazu, so ticken in Deutschland ja auch nicht alle grünen Landesverbände gleich und trotzdem gelingt es zu eindeutigen Entscheidungen auf Bundesdelegiertenkonferenzen zu kommen. Zugegeben, auf EU-Ebene ist dieser Prozess gleichwohl schwieriger, aber ihn zu verweigern kann auch nicht die Lösung sein, wenn man als grüne Parteienfamilie von den Mitbewerbern und Medien ernst genommen werden will.

Bereits 2009 haben wir Grüne auf der BDK Rostock uns zu einem europapolitischen Mainstreaming bekannt und beschlossen: "Europapolitik darf nicht nur alle fünf Jahre vor den Europawahlen ein wichtiges Thema in der Partei sein. Die europäische Perspektive muss in der Partei sowie in den Fraktionen im Bund und in den Ländern stärker verankert werden." Was damals galt, gilt heute umso mehr.

Berlin, Juli 2014

Annalena Baerbock, Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Parteirat von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anna Cavazzini, Co-Sprecherin Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Manuel Sarrazin, Bundestagsabgeordneter und stellv. Landesvorsitzender von BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN LV Hamburg

Michael Scharfschwerdt, Co-Sprecher Bundesarbeitsgemeinschaft Europa von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

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